Einbruchschutz-Förderung der KfW
Bundesregierung gibt Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen" wird erweitert
Mit dem Zuschussprogramm für Einbruchschutz fördert die KfW einbruchhemmende Maßnahmen von Eigentümern oder Mietern in Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen.
Ab dem 19.09.17 gibt es einen gestaffelten Zuschuss.
- Für die ersten 1000 Euro Investitionskosten gibt es 20 % Zuschuss.
- Für die weiteren Investitionskosten gibt es 10 % Zuschuss.
Was wird gefördert?
- Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster. Im Programm Energieeffizient Sanieren - Kredit/Zuschuss (Nr. 151/152/430) wird der Einbau einbruchsicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren gefördert.
Nähere Informationen erhalten Sie hier oder unter: www.kfw.de/einbruchschutz